WCLForum Labour Law

2017
Veranstaltungsort: Berlin

I D E E N - S K I Z Z E 

1st WCLForum – Labour Law

Jährlich - beginnend ab 02.05.2017

Location:  Westin Grandhotel, Berlin

http://www.westingrandberlin.com/

Leitung:  RA Dr. A. Bissels, Partner CMS

Wissenschaftliche Begleitung:

VRiBArbG a.D Professor Dr. F. J. Düwell, Konstanz

Ausgangslage:

Die Flexibilisierung des Personaleinsatzes ist ein zentrales Anliegen vieler Unternehmen. Personalkosten sind oft ein „Klotz am Bein“; viel unhandlicher als Sachkosten, denn das Arbeitsrecht bietet für einen flexiblen Personaleinsatz aus Sicht der Unternehmen nur unzureichende Mittel, wenn es um den Einsatz eigener Arbeitskräfte geht. Befristungsmöglichkeiten sind beschränkt und der Kündigungsschutz ist in Deutschland extrem stark. Der Einsatz von Fremdarbeitskräften ist daher schon immer eine attraktive Alternative gewesen, wobei es hierbei zahlreiche Stolpersteine gibt, die am Ende sogar dazu führen können, dass ein Unternehmer per gesetzlicher Fiktion neue Arbeitnehmer hat, die er gar nicht haben wollte und ein Dienstleiser genau diese Fachkräfte verliert. Dies geschieht beispielsweise, wenn sich ein Werkvertrag als illegale Arbeitnehmerüberlassung entpuppt und das dienstleistende Unternehmen keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Die Schwierigkeiten bestehen für Unternehmen darin, die anwaltliche „Papierlösung“ (Werkvertrag) für den Einsatz von Fremdarbeitskräften so in die Praxis umzusetzen, dass es sich auch tatsächlich und zur Überzeugung eines Gerichts um einen Werkvertrag handelt. Hat man sich für die legale Arbeitnehmerüberlassung entschieden, können unterschiedlichste Probleme bspw. mit dem Betriebsrat des Entleihers oder aber bei der Erlangung und Aufrechterhaltung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung auftreten. Es kann aber auch passieren, dass ein Unternehmen für den scheinbaren Subunternehmer oder freien Mitarbeiter fünfstellige Summen an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen muss und der Geschäftsführer ein Strafverfahren riskiert, weil die Problematik der Scheinselbstständigkeit nicht beachtet wurde. Auch hier existieren in den Unternehmen oft schöne Papierlösungen, die in der Praxis nichts taugen, wenn man sich nicht vorher genau und ehrlich angesehen hat, wie der Einsatz eines Subunternehmers/freien Mitarbeiters in der Praxis tatsächlich gelebt werden soll. Erst wenn man das weiß, kann die Frage nach der Machbarkeit beantwortet werden.


Themen:


1.Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag – konkrete Abgrenzung und Umsetzung in der betrieblichen Praxis - aktuelle Rechtsprechung (BAG- und LAG-Rechtsprechung und ggfs. auch Tendenzen der Arbeitsgerichte)

Hier sollte für die Zielgruppe weniger die juristische Machbarkeit auf dem Papier im Vordergrund stehen als vielmehr ganz genau an praktischen Beispielen geschildert werden, wie ein Unternehmen einen Werkvertrag umsetzen kann oder wann besser die ANÜ gewählt wird. Für welche Form der Zusammenarbeit zwischen Dienstleister und Kunde ist welche Vertragsform am besten geeignet und warum? Wie sieht so ein Werkvertrag aus und wie ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

2.Arbeitnehmerüberlassung für Mischbetriebe

Zielgruppe ist hier der Dienstleister, der beim Kunden seine Mitarbeiter unterbringen will, die dann vor Ort beim Kunden im Projekt zusammen mit den Arbeitskräften des Kunden arbeiten.
Fragen, die beantwortet werden müssen:
Wie bekomme ich die ANÜ-Erlaubnis?
Wie behalte ich sie?
Wie komme ich in den Tarifvertrag der Zeitarbeit?
Was mache ich, wenn die Agentur für Arbeit der Ansicht ist, dass ich nicht den TV der Zeitarbeit anwenden darf und von mir fordert, dass ich meinem Kunden auffordere, die bei ihm gültigen Arbeitsbedingungen zu nennen – das wollen meine Kunden nämlich nicht.

3.Die Bedeutung taktischer und strategischer Überlegungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Ist die legale ANÜ auf Dauer die Lösung? Welche Fallkonstellationen wurden in den letzten Jahren dazu vom BAG und den Landesarbeitsgerichten beurteilt? Wie zukunftsträchtig und praxistauglich ist die „Dauerlösung legale ANÜ“?
Es sollte auch aufgezeigt werden, welche Steine der Betriebsrat dem Unternehmen in den Weg legen kann. Es wäre schön, wenn der Referent praktische Beispiele und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen würde.

4.Scheinselbstständigkeit von Subunternehmern und freien Mitarbeitern

Hier sollte anhand aktueller Rechtsprechung und der Praxis der Behörden (Rentenversicherung, Zoll und StA) geschildert werden, wann genau es sich bei einer Fallkonstellation um Scheinselbstständigkeit handelt und welche Folgen das für die Unternehmen hat. Auch hier ist es wichtig, den Unternehmen eine praktische Lösung an die Hand zu geben. Es sollte beleuchtet werden, was ein Unternehmer tun kann, der den Einsatz von Subunternehmern und Freien Mitarbeitern noch plant und was ein Unternehmer tun kann, der schon die Betriebsprüfung der Rentenversicherung oder den

Zoll im Haus hat und dem ein Anhörungsschreiben wegen Scheinselbstständigkeit mehrerer Mitarbeiter vorliegt. In beiden Fallgruppen sollte vor allem die praktische
Vorgehensweise geschildert werden. (Buchtipp hierzu: „Die illegale Beschäftigung aus dem Blickwinkel der Bekämpfungsbehörden“ von Leo Mahr, einem Zollfahnder aus Bayern, mit dem man i.Ü. auch telefonieren und mailen kann. ISBN: 978-3-00-035098-6)

Zielgruppe:

Bis zu jeweils 40 handverlesene Führungskräfte aus insbesondere den Bereichen:
Personal&Recht, Geschäftsführung, Vorstand.....wobei es sich um solche aus „Kunden-“ und eben aus „Dienstleisterunternehmen“ handeln soll.

9:00 Uhr:
Auftakt:
RA Dr. A. Bissels, Partner CMS, Moderator
9:15 Uhr
Key Note:
Dr.O. Perschau, AL BDA
Die Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes – zentrale unternehmerische Zukunftsaufgabe
Sozusagen in Form einer konzertierten Aktion werden - gern auch kontrovers - die brandaktuellen Themen der ANÜ, des Scheinwerkvertrages und der Scheinselbstständigkeit, mit denen immer noch viel zu sorglos und unüberlegt umgegangen wird, ergebnisorientiert behandelt. Diese Themen bergen für Arbeitgeber so viel Sprengstoff, dass im schlimmsten Fall (bei z.B. vielen Scheinselbstständigen) sogar die Insolvenz droht - der Zoll und die StA sowie die DRV werden immer unnachgiebiger und lernen dazu.
Scheinwerkverträge und ANÜ ist immer noch und gerade jetzt ein heißes Eisen. Ohne ANÜ-Erlaubnis drohen Verleiher und Entleiher harte Konsequenzen - nicht nur weil der eine dann
seine AN ggfs. los ist, und der andere durch die gesetzliche Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mehr Leute an Bord hat, als ihm lieb ist. Es drohen auch Bußgelder und, und, und...
Auch wenn man eine ANÜ-Erlaubnis hat, ist man damit noch nicht aus dem Schneider.

Programm:

9:30 Uhr
Podiumsdiskussion mit den TeilnehmerInnen

Prof. Dr. F. J. Düwell, VRiBArbG a.D, Uni Konstanz (Chair)

Prof. Dr. St. Sell, HS Koblenz

RA Dr. C. Richter LL.M, GF-DIW (Bis 31.12.16), Berlin

RA‘in H. Reppelmund, RL ArbR DIHK

MR U. Baur, RL Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Bundeskanzleramt

RA'in H. Nielebock, ALin Recht, DGB – Bundesvorstand

10:15 Uhr
Session I:
RA’in Dr. G. Wisskirchen, Partnerin CMS, Köln
Thema:
Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag – konkrete Abgrenzung und Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Kaffeepause-Networking

11:15 Uhr
Session II
RA'in Dr. K. Neighbour, Partnerin Hogan Lovells
Thema: ?

12:00 Uhr
Mittagsbuffet:

13:00 Uhr:

45 Min: Sociallising – Mit den ReferentenInnen Aug‘ in Aug

Die Workshops im Dialog...
Die Workshops im Dialog. Hier besteht für die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die durch den jeweiligen Vortrag aufgetaucht sind oder Themen kontrovers zu diskutieren. Das Gehörte kann so noch einmal vertieft werden. Außerdem bringt das direkte Gespräch mit den hochkarätigen ReferentInnen den Teilnehmern einen wirklichen zusätzlichen Wissens- und Netzwerkgewinn.

ReferentIn:
RA‘in Dr. G. Wisskirchen, Partnerin CMS
RA'in Dr. K. Neighbour, Partnerin Hogan Lovells

13:45 Uhr:
Session III:
RA Dr. O. Lücke, Partner PwC
Thema:
Die Bedeutung taktischer und strategischer Überlegungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

14,30 Uhr:

Kaffeepause- Networking

15,00 Uhr:
Session IV:
RA Dr. G. P. Müller, Partner Beiten Burckhardt (angefragt)

Thema: ?

15:45 Uhr:
45 Min: Sociallising – Mit den ReferentenInnen Aug‘ in Aug‘

Die Workshops im Dialog. Hier besteht für die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die durch den jeweiligen Vortrag aufgetaucht sind oder Themen kontrovers zu diskutieren. Das Gehörte kann so noch einmal vertieft werden. Außerdem bringt das direkte Gespräch mit den hochkarätigen ReferentInnen den Teilnehmern einen wirklichen zusätzlichen Wissens- und Netzwerkgewinn.

Referenten:
RA Dr. O. Lücke, Partner PwC
RA Dr. G. P. Müller, Partner Beiten Burckhardt (angefragt)

17:00 Uhr:
Zusammenfassung der Tagungsergebnisse, Handlungsempfehlungen, Resümee, Diskussion, Get Together...

Mediale Begleitung:
Springer Gabler + Sachwertspende + Tagungsband + eBook-Edition
Der Betrieb

Bad Marienberg - Stand 24.11.2016 - Änderungen und alle Rechte vorbehalten...!!!